Laut GGVSee muss sich der EmS-Leitfaden (Überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern) an Bord befinden, um sofort auf Feuer und Leckagen reagieren zu können. Anhand der EmS-Leitfaden-Anweisungen in den Beförderungsdokumenten hat die Schiffsleitung für die Notfallausrüstung zu sorgen.
Der MFAG (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern) ist ebenfalls an Bord vorgeschrieben. Die Schiffsleitung findet hier, wie Erste Hilfe zu leisten ist und welche Medikamente angewendet werden dürfen.
Diese Ausgabe ist die amtliche Übersetzung des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) herausgegebenen Leitfadens (IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1588/Rev.2). In den Unfallmerkblättern (Emergency Schedules - EmS) sind nun die Änderungen des IMDG-Codes durch das Amendment 41-22 berücksichtigt, das ab 1.1.2024 verbindlich anzuwenden ist, aber bereits seit Anfang 2023 freiwillig angewendet werden darf.