Dieses Folienprogramm in Form eines Downloads ist laut den Abschnitten im Buch Mitarbeiterschulung nach ADR 2025 gegliedert und ist für die Schulung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind geeignet.
Ebenso ist das Folienprogramm für die Arbeit mit dem Titel Mitarbeiterschulung kompakt nach ADR 2025 geeignet.
Es umfasst ca. 30 Folienpräsentationen mit jeweils unterschiedlichen Seitenanzahlen.
Aus dem Inhalt:
Rechtliche Verpflichtung zur Mitarbeiterschulung im Gefahrgutwesen
Rechtliche Grundlagen
Gefahrgutrechtliche Vorschriften
Pflichten der Beteiligten
Gefahreigenschaften und ihre Auswirkungen
Klassifizierung
Freistellung
Fahrzeuge
Versenden
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von gefahrgutrechtlichen Pflichten unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Unterweisungsnachweise sind durch die Arbeitgeber zu dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden zur Verfügung zu stellen.
Das Unterweisungsmaterial bietet in ausgewählter Form gesetzliche Vorgaben zusammengefasst, übersichtlich und erläuternd an. Es erfüllt die Vorgaben, die im Rahmen von Mitarbeiterschulungen für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen (außer Gefahrgutbeauftragte und Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten) auf der Basis der internationalen Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport (ADR) gefordert werden.
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