Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt in Verbindung mit § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der PSA-Benutzungsverordnung eine Unterweisung der Beschäftigten vor, bei der u. a. die sicherheitsgerechte Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) thematisiert wird. Diese Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Sie muss gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes außerdem bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten stattfinden.
Nutzen Sie dieses E-Learning für die jährliche Unterweisung. Hierin wird die wichtigste PSA thematisiert. Am Ende des E-Learnings gibt es Kontrollfragen. Die korrekte Beantwortung von mindestens 50 % der Fragen ist Voraussetzung, um das E-Learning abzuschließen. Anschließend kann ein Zertifikat heruntergeladen / ausgedruckt werden.