Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt in Verbindung mit § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der PSA-Benutzungsverordnung eine Unterweisung der Beschäftigten vor, bei der u. a. die sicherheitsgerechte Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) thematisiert wird. Diese Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss dokumentiert werden. Sie muss gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes außerdem bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten stattfinden.
Diese kompakte Broschüre deckt die häufigste PSA ab und folgt dabei dem Schema
Wofür wird sie genutzt?
Warum ist sie wichtig?
Worauf beim Tragen achten?
Pro Seite wird eine PSA behandelt. Bei jeder PSA ist außerdem das Gebotszeichen nach ASR A1.3 abgebildet, sodass der Anwender in der Praxis direkt weiß, welche PSA zu tragen ist, wenn ein bestimmtes Gebotszeichen dargestellt ist.