Unter 8.1.5 ADR wird die „sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung“ aufgeführt, die bei einem Gefahrguttransport mitgeführt werden muss. Dieses Faltblatt stellt die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände präzise und übersichtlich dar. Darüber hinaus wird durch Abgrenzungen verdeutlicht, welche spezielle Schutzausrüstung nur beim Transport bestimmter Gefahrgutklassen notwendig ist. Durch die bebilderte Darstellung der Ausrüstungsgegenstände und der Gefahrgutklassen erkennt der Anwender sofort, was zu beachten ist.
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